Beim Schiedsverfahren handelt es sich um ein Streitbeilegungsinstrument, das sich der Unterstützung des Schiedsgerichts, einer privaten Instanz, bedient. Üblicherweise besteht das Schiedsgericht aus einen oder drei Schiedsrichtern. Ihre Hauptaufgabe ist das Anwenden des Rechts und das Fällen einer Streitentscheidung durch einen Schiedsspruch.

Prinzipiell sind Schiedssprüche bindend und endgültig. Lediglich unter besonderen Umständen kann man sie vor einem staatlichen Gericht anfechten. Das kommt zum Beispiel bei den Fällen in Betracht, in welchen sich die entsprechenden Parteien nie wirklich auf ein Schiedsverfahren einigen konnten. In vielen Ländern auf der Erde ist es möglich, dass Schiedssprüche vollstreckt werden.

Welche Schritte umfasst ein Schiedsverfahren üblicherweise?

Alle Schiedsverfahren basieren auf der Schiedsabrede. Das ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien. In der unterwerfen die Parteien mögliche Streitigkeiten dem Streitbeilegungsinstrument, anstatt der Anrufung eines staatlichen Gerichts. In den meisten Handelsverträgen können Schiedsvereinbarungen gefunden werden, vor allem in Verträgen, welche weltweite Transaktionen betreffen. Den Parteien und dem Schiedsgericht bietet die Schiedsgerichtbarkeit bei der Verfahrensgestaltung ein hohes Maß an Flexibilität und Freiheit. Die Schiedsrichter, den Schiedsort oder auch die Verhandlungssprache kann von den Parteien bestimmt werden. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich darauf zu einigen, wie das Verfahren zeitlich ablaufen und strukturiert sein soll. Allerdings ist die Freiheit der Parteien auch zum Teil begrenzt. Diese können weder auf das Recht auf Rechtsbeistand und rechtliches Gehör noch auf das Prinzip der Gleichheit und Fairness verzichten.

Welche Arten von Schiedsverfahren gibt es?

Es gibt das ad hoc und das institutionelle Schiedsverfahren. Beim institutionellen Verfahren hat eine entsprechende Institution eine besondere Verwaltungsfunktion inne, wie etwa das Zustellen von Schriftsätzen und Ähnliches. Je nach Institution kann der Grad der Beteiligung variieren. Jedoch wird die Streitigkeit selbst stets allein vom Schiedsgericht entschieden. Diese administrativen Aufgaben werden im ad hoc-Verfahren entweder an einen Dritten delegiert oder vom Schiedsgericht selbst wahrgenommen.

Welche Vorteile hat das Schiedsverfahren?

Für die Öffentlichkeit ist das Schiedsverfahren mit der mündlichen Verhandlung nicht zugänglich. Oft sind Schiedsrichter und Parteien an strikte Vertraulichkeitsregelungen gebunden. Aufgrund dessen können sensible Informationen und Betriebsgeheimnisse vor den Konkurrenten, den Medien oder auch der Öffentlichkeit geschützt werden. Bei der Auswahl des Schiedsrichters sind die Parteien ganz frei, solange er unabhängig und unparteiisch ist. Schiedsrichter können verschiedene Nationalitäten und berufliche Hintergründe besitzen. Das gewährleistet die persönliche und berufliche Expertise derer, welche den Streit entscheiden. In Deutschland und dem Rest der Welt ist es möglich, Schiedssprüche zu vollstrecken. Aufgrund des New Yorker Abkommens über das Anerkennen und Vollstrecken der ausländischen Schiedssprüche von 1958 ist das Vollführen in den meisten Ländern einfach. Das Fehlen von Revisions- oder auch Berufungsinstanzen und maßgeschneiderte Prozesse machen es möglich, Schiedsverfahren in ziemlich kurzer Zeit abzuschließen. Kostensparend ist die Wahl der geeigneten Verhandlungssprache oder auch eines hervorragend zu erreichendem Tagungsort, da aufgrund dessen unnötige Reise- oder ebenso Übersetzungskosten vermieden werden.

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